Bemessungsgrenzen 2017 steigen
Steigende Löhne und Gehälter führen zu steigenden Bemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch im Jahr 2017.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 6.200 Euro (2016) auf 6.350 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt von 5.400 Euro (2016) auf 5.700 Euro pro Monat.
Rechengröße | West | Ost |
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Vorläufiges Durchschnitttsentgelt für 2017 - allgemeine Rentenversicherung | 31.103 €/Jahr | 37.103 €/Jahr |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 2.975 €/Monat | 2.660 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung | 6.350 €/Monat | 5.700 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze gesetzlich Krankenversicherung (GKC) | 52.200 €/Jahr | 52.200 €/Jahr |
Quelle: Meldung der Bundesregierung vom 12. Oktober 2016