Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Kein Anschluss für die Finanzierung
Aus der Umsetzung der von der EU Anfang 2014 beschlossenen Wohnimmobilienkreditrichtline (WKR) in deutsches Recht im März 2016 folgt u. a., dass Banken vor der Vergabe von Finanzierungen deutlich genauer auf die Bonität ihrer Kunden schauen müssen – und weniger beispielsweise auf den Wert der Wunschimmobilie. Neben angehende Käufer und Bauherren trifft dies ebenso auch jene, deren Finanzierung bereits läuft und die über kurz oder lang eine Anschlussfinanzierung benötigen.
Die neuen Regelungen verschärfen die Haftung der Banken, wenn sie nicht hinreichend prüfen, ob der Kunde sein gewünschtes Darlehen mit hoher Wahrscheinlichkeit über die gesamte Laufzeit zurückzahlen können wird. Steigende Anforderungen an das einzubringende Eigenkapital, höhere Tilgungsraten oder eine ausreichende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit des Darlehensnehmers sind mögliche Konsequenzen dieser Neuregelung.